Ausführungen zum Mathematischer Exkurs III
Lösbarkeit der Normalgleichungen
Zunächst sei darauf hingewiesen, dass für dieses Dokument ebenfalls die
Konventionen der Seite Mathematischer Exkurs III gelten,
ohne dass sie hier wiederholt werden.
Die Aussage, der ausschließlich die nachstehenden Betrachtungen gewidmet sind,
ist die folgende:
Theorem
Gegeben ist die m×n-Matrix A, wobei deren
Spaltenvektoren a1,
a2, ...,
an linear unabhängig seien. Dann besitzt
das lineare Gleichungssystem
(AH A) x =
AH b
für einen beliebigen Vektor b=(b1,
b2, ...,
bm)T
eine eindeutig bestimmte Lösung x .
Diese Aussage zu beweisen, ist das Ziel der vorliegenden Texts.
Die Strategie ist wie folgt: Zunächst wird gezeigt, dass für eine
positiv definite Matrix alle mit ihr als Koeffizientenmatrix formulierten lineare
Gleichungssysteme eindeutig lösbar sind, und in einem zweiten Schritt nachgewiesen,
dass die Matrix
AH A
unter der gegebenen Voraussetzung positiv definit ist.
Definition
Eine (quadratische) n×n-Matrix B heißt
positiv definit, wenn
B = BH
(d. h. B ist eine hermitesche Matrix) und
yH B y >
0
für alle Vektoren y=(y1,
y2, ...,
yn)T ungleich dem
Nullvektor 0.
Als Erstes soll nachgewiesen werden, dass aus der positiven Definitheit
einer Matrix folgt, dass alle linearen Gleichungssysteme mit
ihr als Koeffizientenmatrix eindeutig lösbar sind.
Theorem
Sei B eine positiv definite n×n-Matrix.
Dann besitzt für jeden Vektor c=(c1,
c2, ...,
cn)T
das lineare Gleichungssystem B z = c eine
eindeutig bestimmte Lösung z .
Beweis: Der Beweis wird indirekt geführt. Angenommen das lineare
Gleichungssystem B z = c besitzt für einen Vektor
c keine oder mehrere Lösungen. Fall 1: Das lineare Gleichungssystem
B z = z1 b1 +
z2 b2 + ... +
zn bn =
c besitzt keine Lösung. Hierbei sind b1,
b2, ..., bn die
Spaltenvektoren der Matrix B. Dann sind entweder die Vektoren
{b1, b2, ...,
bn, z} linear unabhängig oder
{b1, b2, ...,
bn} linear abhängig. Ersteres kann nicht
zutreffen, da n+1 Vektoren in einem n-dimensionalen Vektorraum stets
linear abhängig sind. Der zweite Fall besagt (und das ist gerade die Definition
der linearen Abhängigkeit), dass ein Vektor d =
(d1, d2, ...,
dn)T existiert, der
nicht gleich dem Nullvektor 0 ist, aber
d1 b1 +
d2 b2 + ... +
d2 b2 =
0 . D. h. aber, dass das lineare Gleichungssystem
B z = 0 mindestens zwei Lösungen besitzt, nämlich
0 und d . Damit ist gezeigt, dass auch bei Fall 1 der Fall 2 folgt,
nämlich, dass es einen Vektor c gibt, für den das lineare Gleichungssystem
B z = c zwei oder mehr verschiedene Lösungen besitzt.
Bezeichnet man die zwei verschiedenen Lösungen mit z1
und z2 so gilt
B (z1-z2) =
0 und damit auch
(z1-z2)H B (z1-z2) = 0 .
Dies ist aber ein Widerspruch dazu, dass die Matrix B positiv definit ist.
Nun bleibt nur noch nachzuweisen, dass die Matrix
AH A positiv definit ist.
Nun gilt aber
(i) (AH A)H =
AH AHH =
(AH A)
und außerdem
(ii) xH (AH A) x =
(A x)H (A x) = yH y =
[y*y] = [yy*] , wobei
y:= A x gesetzt wurde. Da die Spaltenvektoren
der Matrix A linear unabhängig sind und der Vektor x nicht der
Nullvektor ist, ist auch der Vektor y nicht der Nullvektor und in diesem Fall
ist leicht einzusehen, dass dann auch [yy*] > 0 ist.
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Erstellt von Wolfgang Volk im September 2004
Zuletzt
korrigiert
am
11. September 2009 |